Pensionskassa

(bei Professuren länger als zwei Jahre)

Im Kollektivvertrag wird für einen Großteil der Arbeitnehmer*innen der Universitäten eine Pensionskassenregelung als attraktive zukünftige Zusatzpension ermöglicht. Durch die zusätzliche Leistung von freiwilligen Arbeitnehmer*innenbeiträgen können Sie Ihre Pensionsvorsorge weiter erhöhen.

Welche Beiträge leistet die Universität Wien für Sie als Universitätsprofessor*in?

Nach Ablauf einer 2-jährigen Wartefrist leistet die Universität Wien laufend monatlich Arbeitgeberbeiträge an die Pensionskasse (derzeit die Valida Pension AG) und tätigt eine Einmalzahlung, die sich aus der Nachzahlung der Arbeitgeberbeiträge seit Beginn des Arbeitsverhältnisses ergibt.

Die Arbeitgeberbeiträge setzen sich wie folgt zusammen:

  • in den ersten zwei Jahren nach Inkrafttreten der Pensionskassenregelung (1.10.2009 - 30.9.2011): 7,27 % des monatlichen Bruttobezuges
  • und ab dem dritten Jahr (ab 1.10.2011): 10% des monatlichen Bruttobezuges.

Welche Möglichkeiten bestehen für Sie?

Für die Mitarbeiter*innen besteht die Möglichkeit auch Arbeitnehmer*innenbeiträge bis zur Höhe der Arbeitgeberbeiträge zu leisten.

Was müssen Sie dafür tun?

Als Universitätsprofessor*in übermitteln Sie bitte eine entsprechende Erklärung der Universität Wien. Die Arbeitnehmerbeiträge werden nach entsprechender Erklärung direkt abgeführt.

Bitte senden Sie diese Erklärung an:

Universität Wien
Personalwesen und Frauenförderung
Universitätsring 1
1010 Wien 

 

 
Kontakt: