Universitätsgesetz 2002

Die Grundsätze und Aufgaben der Universitäten Österreichs werden vom Universitätsgesetz 2002 (UG 2002) geregelt. 

Für Ihre Tätigkeit als Universitätsprofessor*in sind folgende Bestimmungen im Universitätsgesetz 2002 von besonderer Bedeutung (Auszug aus dem UG 2002):

 

Bitte finden Sie den gesamten Gesetzestext des Universitätsgesetzes 2002 im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramts abzurufen unter: