Neue Professuren an der Universität Wien
Ihre Berufung.
Eine Berufung eröffnet neue Perspektiven. Für Ihre Wissenschaft. Für das, was Sie bewegen möchten.
Vier Schritte bis zu Ihrem Start.
Alles Wissenswerte zu Ihrer Berufungsverhandlung und Ihrem Start an der Universität Wien – persönlich und verlässlich begleitet.
Wir koordinieren die nächsten Schritte, bündeln Ihre Anliegen und sind während des gesamten Prozesses Ihre persönliche Anlaufstelle.
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Ruf
01
Sie haben einen Ruf an die Universität Wien erhalten. Wir informieren Sie über die nächsten Schritte und begleiten Sie durch den weiteren Prozess. -
Vorbereitung
02
Wir klären die erforderlichen Unterlagen und koordinieren die Abstimmung mit Fakultät oder Zentrum. -
Verhandlung
03
Wir bereiten die Berufungsverhandlung vor und begleiten Sie verlässlich durch den Prozess. -
Start in Wien
04
Wir unterstützen Sie und Ihre Familie mit unserem Welcome & Integration-Angebot beim Ankommen in Wien und an der Universität Wien.
Fragen zu Ihrer Berufungsverhandlung?
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Gut vorbereitet. Persönlich begleitet.
In der Verhandlung besprechen Sie mit dem Rektor die Rahmenbedingungen für Ihre Berufung an die Universität Wien. Dazu zählen insbesondere Ihre Forschungsschwerpunkte, das Gehalt, die personelle, räumliche und sachliche Ausstattung sowie der mögliche Zeitpunkt Ihres Dienstantritts.
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Mag. Mag. Andrea Eder
Leiterin · zentrale Ansprechpartnerin für Berufungen
02 Vorbereitung
Eine gute Vorbereitung schafft die Grundlage für Ihre Berufungsverhandlung. Im Vorfeld werden Ihre Anliegen und die nächsten Schritte abgestimmt.
Bitte stimmen Sie sich vorab mit der zuständigen Fakultät oder dem Zentrum ab. So können Sie die vorhandenen Ressourcen und Ihr künftiges Arbeitsumfeld bei Ihrer Planung berücksichtigen.
- ein prägnantes Forschungs- und Lehrkonzept mit Ihren Forschungsschwerpunkten und geplanten Vorhaben sowie dem daraus abgeleiteten Ressourcenbedarf, insbesondere für:
- Personal
- Raum (Büro- und gegebenenfalls Laborflächen)
- Anschubfinanzierung für IT- und Rechenressourcen, Literatur und Bibliothek sowie weitere erforderliche Infrastruktur und Ausstattung
- den ausgefüllten Personalbogen
03 Verhandlung
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu den finanziellen, sozialrechtlichen und dienstrechtlichen Bedingungen Ihres künftigen Arbeitsverhältnisses sowie zur Umsetzung Ihrer Berufungszusage.
Beschäftigungsausmaß
Das Arbeitsverhältnis wird grundsätzlich in Vollzeit mit 40 Wochenstunden abgeschlossen.
Urlaub
Ihr jährlicher Urlaubsanspruch beträgt 30 Arbeitstage. Der Urlaub ist unter Berücksichtigung Ihrer Verpflichtungen gegenüber Studierenden grundsätzlich in der lehrveranstaltungsfreien Zeit zu nehmen.
Dienstverhinderung
Bei Krankheit, Unfall oder anderen wichtigen persönlichen Verhinderungsgründen informieren Sie bitte unverzüglich die Leitung Ihrer Organisationseinheit. Dauert die Verhinderung länger als drei Arbeitstage, ist eine ärztliche Bestätigung vorzulegen; diese kann im Einzelfall auch früher verlangt werden.
Nebenbeschäftigung
Erwerbsmäßige Nebenbeschäftigungen sowie wesentliche Änderungen sind der Universität Wien zu melden. Nebenbeschäftigungen dürfen Ihre dienstlichen Pflichten nicht beeinträchtigen, keine Befangenheit begründen und wesentliche Interessen der Universität nicht gefährden.
Verschwiegenheit
Über vertrauliche dienstliche Angelegenheiten ist Verschwiegenheit zu wahren. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fort.
Gehalt
Ihr Jahresbruttogehalt wird in 16 Teilen ausbezahlt: zwölf Monatsgehälter sowie vier halbe Sonderzahlungen. Das Monatsgehalt wird jeweils am 15. des laufenden Monats ausbezahlt, die Sonderzahlungen am 15. März, Juni, September und November. Fällt der 15. auf einen arbeitsfreien Tag, erfolgt die Auszahlung am vorhergehenden Arbeitstag.
Prüfungsabgeltung
Abgehaltene Prüfungen und Begutachtungen wissenschaftlicher Arbeiten werden vom zuständigen StudienServiceCenter erfasst. Die dafür vorgesehene Abgeltung wird zweimal jährlich im Nachhinein ausbezahlt.
Sozialversicherung
Mit Beginn Ihres Arbeitsverhältnisses werden Sie von der Universität Wien automatisch zur Sozialversicherung angemeldet.
Kranken- & Unfallversicherung: Universitätsprofessor*innen sind bei der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) kranken- und unfallversichert.
🛈 Wichtig für Ihre Familie: Ehepartner*innen und Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen mitversichert werden. Die Mitversicherung muss bei der BVAEB beantragt werden. Mitversicherung von Angehörigen
- Pensionsversicherung: Die gesetzliche Pensionsversicherung richtet sich nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG). Ergänzend leistet die Universität Wien bei Vorliegen der Voraussetzungen Beiträge zu einer Pensionskasse.
Pensionskasse
Bei einem Arbeitsverhältnis von mehr als zwei Jahren leistet die Universität Wien einen zusätzlichen Beitrag zu Ihrer Altersvorsorge.
Nach Ablauf der zweijährigen Wartefrist zahlt die Universität monatlich 10 % Ihres Bruttobezugs in die Pensionskasse ein. Zusätzlich werden die Arbeitgeberbeiträge für die Zeit seit Beginn Ihres Arbeitsverhältnisses nachgezahlt.
Sie können Ihre Vorsorge durch freiwillige eigene Beiträge bis zur Höhe der Arbeitgeberbeiträge ergänzen.
Mitarbeitervorsorge
Im Rahmen der Mitarbeitervorsorge (Abfertigung neu) zahlt die Universität Wien ab dem zweiten Beschäftigungsmonat monatlich 1,53 % Ihres Bruttoentgelts in die Mitarbeitervorsorgekasse ein.
Der daraus entstehende Abfertigungsanspruch bleibt grundsätzlich auch bei einem Wechsel des Arbeitgebers erhalten und kann unter bestimmten Voraussetzungen später ausgezahlt oder für die Altersvorsorge verwendet werden.
Steuern
Universitätsprofessor*innen beziehen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge werden von der Universität Wien automatisch einbehalten.
30 % Zuzugsfreibetrag
Wissenschafter*innen, die aus dem Ausland nach Österreich zuziehen, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuzugsfreibetrag von 30 % ihrer tarifbesteuerten Einkünfte aus wissenschaftlicher Tätigkeit für 5 Jahre erhalten.
Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten ab dem Zuzug beim Finanzamt Österreich eingebracht werden.
Daneben kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Begünstigung für Auslandseinkünfte durch Anwendung eines pauschalen Durchschnittssteuersatzes gewährt werden. Beide Begünstigungen können kombiniert werden.
Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine steuerliche Beratung dar.
Die Universität Wien gewährt neu berufenen Universitätsprofessor*innen eine einmalige pauschale Unterstützung für die Übersiedlung nach Wien. Das Übersiedlungsunternehmen können Sie frei wählen.
Die Unterstützung wird mit dem ersten Gehalt ausbezahlt und unterliegt grundsätzlich dem Lohnsteuerabzug.
🛈 Steuerliche Berücksichtigung von Übersiedlungskosten
Im Rahmen der Arbeitnehmer*innenveranlagung können beruflich veranlasste Übersiedlungskosten unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten geltend gemacht werden. Bewahren Sie daher sämtliche Rechnungen und Zahlungsbelege zu Ihrer Übersiedlung auf.
Die Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine steuerliche Beratung dar.
Forschungssemester
Für jedes 9. Semester besteht die Möglichkeit einer Freistellung für die Durchführung eines geeigneten Forschungsprojekts. In begründeten Fällen kann das Forschungssemester im Einvernehmen mit der Fakultäts- oder Zentrumsleitung vorgezogen werden, sofern der Lehrbetrieb gewährleistet bleibt.
Lehrausmaß
Universitätsprofessor*innen lehren grundsätzlich im Ausmaß von 8 Semesterstunden pro Semester. Die konkrete Lehrbeauftragung erfolgt durch die zuständige Fakultäts- oder Zentrumsleitung.
Lehrbefugnis
Mit Abschluss des Arbeitsvertrags erwerben Sie die Lehrbefugnis (venia docendi) für das Fach Ihrer Berufung. Bei einem befristeten Arbeitsverhältnis erlischt diese mit dessen Ende; eine bereits zuvor erworbene Lehrbefugnis bleibt davon unberührt.
Personal
Nach Unterzeichnung Ihres Arbeitsvertrags können die im Rahmen der Berufungsverhandlung zugesagten Stellen ausgeschrieben und besetzt werden. Das zuständige Dekanat oder Büro des Zentrums unterstützt Sie bei der Ausschreibung auf careers.univie.ac.at und den weiteren Schritten.
Räume & Infrastruktur:
Im Rahmen der Berufungsverhandlung werden die räumlichen Möglichkeiten an Ihrer Fakultät oder Ihrem Zentrum besprochen und passende Lösungen für Ihre Anforderungen in Forschung und Lehre entwickelt. Das strategische Flächenmanagement unterstützt bei der Bereitstellung und Ausstattung der vereinbarten Räumlichkeiten nach den Standards der Universität Wien.
Kontakt: Nadine Ebmer und Michael Obwaller
Anschubfinanzierung:
Für Ihre zugesagte Anschubfinanzierung wird eine eigene Kostenstelle eingerichtet, über die die finanzielle Abwicklung erfolgt. Sie sind für diese Kostenstelle zeichnungsberechtigt und können den aktuellen Stand und die Verwendung Ihrer Mittel über die Finanzbuchhaltung einsehen.
Kontakt: Mag. (FH) Christian Moser
EDV: Als Mitarbeiter*in der Universität Wien erhalten Sie eine EDV-Grundausstattung nach universitärem Standard. Darüber hinausgehende IT- und Hardwareausstattung kann aus Ihrer Anschubfinanzierung finanziert werden. Ihre zuständigen EDV-Beauftragten beraten Sie bei der konkreten Ausstattung; den Kontakt erhalten Sie über das zuständige Dekanat oder das Büro des Zentrums.
Kontakt: IT Services · Servicedesk · helpdesk.zid(at)univie.ac.at · +43 1 4277-444
Literatur und Medien: Fachliteratur und Medien aus Ihrer Berufungszusage werden über die zuständige Fachbibliothek angeschafft. Die Universitätsbibliothek unterstützt Sie bei der Beschaffung und der finanziellen Abwicklung über Ihre Berufungszusage.
Kontakt: Dr. Andreas Brandtner und Wolfgang Mayer
Geräteanschaffungen & Vergabe: Bei größeren Anschaffungen sind die vergaberechtlichen Bestimmungen für öffentliche Auftraggeber zu beachten. Das Team Vergabe und interne Services (VIS) berät Sie bei Geräteanschaffungen aus Ihrer Berufungszusage, unterstützt bei der Wahl des geeigneten Vergabeverfahrens und führt erforderliche Ausschreibungen durch. Geräte sollen nach Möglichkeit in eine geeignete Core Facility eingebracht werden.
Kontakt: rrm.ausschreibungen(at)univie.ac.at
Forschungsförderung & Drittmittel
Das Team Forschungsservice & Nachwuchsförderung unterstützt Sie bei der Einwerbung von Drittmitteln, der Entwicklung und Einreichung von Forschungsprojekten sowie beim Transfer bestehender Grants und Forschungsprojekte an die Universität Wien.
Technologietransfer & Erfindungen
Das Technologietransfer-Team unterstützt Sie bei Erfindungen und geistigem Eigentum, Kooperationen mit Wirtschaft und Gesellschaft sowie bei der Verwertung von Forschungsergebnissen und der Entwicklung von Spin-offs.
Der Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer*innen der Universitäten bildet die zentrale arbeitsrechtliche Grundlage Ihres Arbeitsverhältnisses. Er regelt unter anderem Gehalt, Arbeitszeit, Urlaub, Kündigungsfristen und die Pensionskassenzusage.
Er gilt für alle Arbeitnehmer*innen der Universität Wien, die vom Geltungsbereich des Kollektivvertrags erfasst sind. Für Universitätsprofessor*innen enthält er eigene Bestimmungen zu ihren Rechten und Pflichten.
Ergänzend gelten die an der Universität Wien abgeschlossenen Betriebsvereinbarungen. Diese sind im Intranet der Universität abrufbar.
Das Universitätsgesetz 2002 bildet die gesetzliche Grundlage für die österreichischen Universitäten und regelt zentrale Rahmenbedingungen Ihrer Tätigkeit als Universitätsprofessor*in.
Für Ihre Tätigkeit sind insbesondere folgende Bestimmungen relevant:
§ 97 – Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren
§ 26 – Forschungsförderung und Auftragsforschung
§ 27 – Vollmachten
Fragen zum Start in Wien?
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Welcome & Integration
Gut ankommen. In Wien und an der Universität.
In einem persönlichen Erstgespräch klären wir Ihren individuellen Unterstützungsbedarf und begleiten Sie bei den nächsten Schritten – von Einreise, Aufenthalt und Wohnen über Gesundheit und Absicherung bis zu Familie, Karriereberatung und dem Ankommen an der Universität Wien.
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Monika Fink
zentrale Ansprechpartnerin für Welcome & Integration
04 Start in Wien
Wien verbindet internationale Wissenschaft mit hoher Lebensqualität, einem ausgezeichneten öffentlichen Verkehrsnetz sowie vielfältigen Bildungs-, Kultur- und Freizeitangeboten.
Der Welcome Compass bietet zukünftigen Mitarbeiter*innen der Universität Wien hilfreiche Informationen und Orientierung für einen gelungenen Start an der Universität und in Wien.
Für Ihren Dienstantritt sind einige organisatorische Schritte erforderlich. Wir unterstützen Sie bei der ersten Orientierung und vermitteln Ihnen die passenden Ansprechpersonen für Ihre jeweiligen Anliegen.
Im Zuge Ihres Dienstantritts erhalten Sie insbesondere:
- Ihren u:account und Ihre E-Mail-Adresse der Universität Wien
- Zugang zu den zentralen IT-Services und universitären Systemen
- Informationen zu wichtigen Services und Ansprechpersonen
Ihre Fakultät oder Ihr Zentrum begleitet Sie bei der organisatorischen Einführung in Ihren neuen Arbeitsbereich.
Weiterführende Informationen:
Welche Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für Sie gelten, hängt insbesondere von Ihrer Staatsangehörigkeit, der Dauer Ihres Aufenthalts und Ihrer persönlichen Situation ab. Wir unterstützen Sie mit Informationen und persönlicher Orientierung, insbesondere zu:
- Visa, Einreise und Aufenthaltstiteln – falls erforderlich
- der Anmeldebescheinigung für EU-/EWR- und Schweizer Staatsangehörige
- der Anmeldung Ihres Wohnsitzes und weiteren Behördenwegen
- organisatorischen Fragen im Zusammenhang mit Ihrem Zuzug
- den erforderlichen Schritten für mitziehende Familienangehörige
EU-/EWR- und Schweizer Staatsangehörige benötigen grundsätzlich kein Visum und keinen Aufenthaltstitel, um in Österreich zu arbeiten. Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten ist jedoch innerhalb von vier Monaten nach der Einreise eine Anmeldebescheinigung zu beantragen. Für Drittstaatsangehörige gelten andere Voraussetzungen.
Da aufenthaltsrechtliche Verfahren längere Zeit in Anspruch nehmen können, empfehlen wir eine möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme.
Weiterführende Informationen und Checklisten:
- Einreise nach Österreich
- Einreise für Staatsangehörige der EU, des EWR und der Schweiz
- Einreise von Drittstaatsangehörigen
- Informationen für Familienangehörige
Wohnsitzanmeldung in Wien
Wer in Österreich eine Unterkunft bezieht, muss den Wohnsitz grundsätzlich innerhalb von drei Werktagen bei der zuständigen Meldebehörde anmelden. Dies gilt für alle Haushaltsmitglieder, einschließlich Kinder.
Für die Anmeldung benötigen Sie in der Regel:
- einen gültigen Reisepass oder einen anderen amtlichen Identitätsnachweis
- einen vollständig ausgefüllten Meldezettel
- die Unterschrift der Unterkunftgeberin bzw. des Unterkunftgebers auf dem Meldezettel
Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung. Diese wird für zahlreiche weitere Behördenwege in Österreich benötigt.
Wien besteht aus 23 Bezirken mit unterschiedlichen Wohnlagen. Die inneren Bezirke bieten ein stärker urban geprägtes Umfeld, während viele Außenbezirke ruhigere Wohngebiete und eine größere Nähe zu Grünräumen aufweisen. Durch das dichte öffentliche Verkehrsnetz sind alle Stadtteile gut erreichbar.
Wir unterstützen Sie bei der ersten Orientierung und informieren Sie insbesondere zu:
- kurz- und längerfristigen Wohnmöglichkeiten
- möblierten und unmöblierten Wohnungen
- Wiener Bezirken und unterschiedlichen Wohnlagen
- Plattformen und Anlaufstellen für die Wohnungssuche
- öffentlichem Verkehr und weiteren Mobilitätsangeboten
Weiterführende Informationen:
Mit dem ersten Tag Ihres Arbeitsverhältnisses beginnt Ihr gesetzlicher Sozialversicherungsschutz. Die Universität Wien meldet Sie bei der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) an.
Wir geben Ihnen eine erste Orientierung und verweisen Sie an die zuständigen Stellen, insbesondere bei Fragen zu:
- Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung
- Beantragung und Ausstellung der e-card
- medizinischer Versorgung vor Erhalt der e-card
- Mitversicherung von Angehörigen
- Steuern und möglichen Zuzugsbegünstigungen
Die e-card ermöglicht den Zugang zum österreichischen Gesundheitssystem. Liegt bei den österreichischen Behörden noch kein geeignetes Lichtbild vor, muss dieses gegebenenfalls registriert werden, bevor die e-card ausgestellt werden kann. Auch vor Erhalt der e-card ist eine medizinische Behandlung grundsätzlich unter Vorlage der österreichischen Sozialversicherungsnummer und eines gültigen Lichtbildausweises möglich.
Angehörige, insbesondere Ehepartner*innen und Kinder, werden nicht automatisch mitversichert. Die Mitversicherung muss gesondert bei der BVAEB beantragt werden.
Sozialversicherung und Gesundheitsversorgung im Welcome Compass
Wir beraten und unterstützen Sie bei Fragen rund um:
- Kinderbetreuung und Schulen
- Angebote und Services für Familien
- aufenthaltsrechtliche und organisatorische Fragen mitziehender Familienangehöriger
- das Ankommen Ihrer Familie in Wien
- berufliche Orientierung und Karriereberatung für Partner*innen
Für Dual-Career-Fragen arbeiten wir mit dem Dual Career Service Support (DCSS) des Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds (WWTF) zusammen.
Weiterführende Informationen:
Wien bietet ein internationales Umfeld, ein dichtes öffentliches Verkehrsnetz sowie vielfältige Kultur-, Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten. Wir unterstützen Sie dabei, sich auch außerhalb der Universität rasch zurechtzufinden, und informieren Sie über:
- Kultur- und Freizeitangebote
- wissenschaftliche und soziale Netzwerke
- Community-Angebote und Möglichkeiten zum persönlichen Austausch
- Mobilität und Alltag in Wien
- relevante Services und Informationsangebote der Stadt Wien
- Möglichkeiten zum Deutschlernen
Weiterführende Informationen:
Wir sind für Sie da.