Auszahlung von Gehalt und Prüfungsentgelt

Monatliches Gehalt

Das vertraglich fixierte Jahresbruttogehalt wird in 16 Teilen (12mal monatliches Entgelt, vier halbe Sonderzahlungen) ausgezahlt.

Das monatliche Gehalt wird am 15. jeden Monats für den laufenden Kalendermonat; die beiden Sonderzahlungen werden in jeweils 2 Teilen, somit je eine halbe Sonderzahlung am 15. März, am 15. Juni, am 15. September und am 15. November ausgezahlt.

Ist der 15. kein Arbeitstag, erfolgt die Auszahlung am vorhergehenden Arbeitstag.

 

Prüfungsabgeltung: Prüfungsentgelt und Entschädigung für die Begutachtung wissenschaftlicher Arbeiten

Die Daten der abgehaltenen Prüfungen sowie der Begutachtungen der wissenschaftlichen Arbeiten werden vom zuständigen StudienServiceCenter erfasst; die dafür vorgesehene Entschädigung wird 2x jährlich im Nachhinein ausbezahlt.