Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer*innen der Universitäten

Im Kollektivvertrag werden Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer*innen geregelt.

Er dient als einheitliche Rechtsgrundlage für alle an österreichischen Universitäten beschäftigten Arbeitnehmer*innen und
regelt bestimmte Mindeststandards (z.B. Regelungen über Mindestgehälter, verbesserte Kündigungsfristen sowie eine Altersversorgung im Rahmen einer Pensionskasse).

Der Kollektivvertrag gilt automatisch für alle Arbeitnehmer*innen, die an der Universität Wien neu in ein Arbeitsverhältnis aufgenommen werden.

Für Ihre Tätigkeit als Universitätsprofessor*in besonders relevante Bestimmungen sind:

§ 72 Leistungen (German only)

(1) Die Pensionskassenzusage umfasst zumindest Alterspensionen, die gebühren, wenn die/ der ArbeitnehmerIn das 60. Lebensjahr vollendet hat und das Arbeitsverhältnis zur Universität aufgelöst wird.

(2) Das Leistungsrecht wird durch Unisex-Tabellen geschlechtsneutral gestaltet.

(3) Übersteigt der Barwert der Versorgungsansprüche nicht den sich aus § 1 Abs. 2 und 2a des Pensionskassengesetzes ergebenden Betrag, kann die
leistungsberechtigte Person von der Pensionskasse abgefunden werden.

« Zurück

Weiterführende Informationen