Collective bargaining agreement for university employees

The collective bargaining agreement sets out the rights and responsibilities of the employer and the employees.

It serves as the uniform legal basis for all employees of Austrian universities and sets out specific minimum standards (e.g. regulations on minimum salaries, improved periods of notice and pension provision through a pension fund).

The collective bargaining agreement is automatically valid for all employees who enter into a contract of employment with the University of Vienna.

In your role as a university professor, the following provisions are of particular relevance (German only):

§ 71 Pensionskassenzusage (German only)

(1) Die Universitäten erteilen allen bei ihnen beschäftigten Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen nach Abs. 2 eine Pensionskassenzusage, die ausschließlich beitragsorientiert gestaltet ist und bei der von einem derzeitigen Rechnungszinssatz von 3 % ausgegangen wird. Die Wirksamkeit dieser Zusage ist vom Abschluss einer Betriebsvereinbarung (§ 97 Abs. 1 Z. 18a ArbVG) abhängig.

(2) ArbeitnehmerInnen nach Abs. 1 sind alle Personen,

  1. deren Arbeitsverhältnis mit der Universität nach dem 31. Dezember 2003 begründet oder gemäß § 126 Abs. 5 und 7 UG auf die Universität übergeleitet wurde,
  2. die länger als 24 Monate ununterbrochen in einem Arbeitsverhältnis zu der betreffenden Universität stehen, und
  3. die nicht
  • a) geringfügig beschäftigt (§ 5 Abs. 2 ASVG), oder
  • b) als Lehrling beschäftigt werden.

(3) Jede Universität hat zu Gunsten der von diesem Kollektivvertrag erfassten Personen einen Pensionskassenvertrag abzuschließen, der die Umsetzung der in diesem Kollektivvertrag und in der Betriebsvereinbarung nach Abs. 1 enthaltenen Regelungen zum Gegenstand hat.

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