Beschäftigung ausländischer Wissenschafter*innen
Bei der Berufung ausländischer Wissenschafter*innen an die Universität Wien sind unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten:
⇒ Drittstaatenangehörige
Drittstaatsangehörige (Staatsangehörige von Nicht-EU/EWR-Staaten) benötigen zur Einreise sowie zum Aufenthalt einen Einreise- bzw. Aufenthaltstitel. Die Art des Titels richtet sich nach der Dauer sowie dem Zweck des Aufenthaltes.
⇒ EWR/EU-Bürger*innen
EU-/EWR-Staatsangehörige bzw. Schweizer Staatsangehörige genießen Sichtvermerks- und Niederlassungsfreiheit. Sie benötigen zur Einreise nach Österreich lediglich ein gültiges Reisedokument (Reisepass, Personalausweis).
Bei einem Aufenthalt über 3 Monate ist binnen 4 Monaten ab Einreise eine Anmeldebescheinigung zu beantragen.
Es wird empfohlen, zumindest vier Monate vor beabsichtigter Arbeitsaufnahme Kontakt mit der Personaladministration aufzunehmen.