Universitätsgesetz 2002
Die Grundsätze und Aufgaben der Universitäten Österreichs werden vom Universitätsgesetz 2002 (UG 2002) geregelt.
Für Ihre Tätigkeit als Universitätsprofessor*in sind folgende Bestimmungen im Universitätsgesetz 2002 von besonderer Bedeutung (Auszug aus dem UG 2002):
• § 97 Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren
Bitte finden Sie den gesamten Gesetzestext des Universitätsgesetzes 2002 im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramts abzurufen unter: