Umzugskostenunterstützung
(bei einer unbefristeten Professur)
Die Universität Wien gewährt neu berufenen Universitätsprofessor*innen eine einmalige, pauschale Umzugskostenunterstützung für die Kosten, die im Zusammenhang mit der Übersiedlung nach Österreich/Wien zu tragen sind.
Sie sind dabei frei in der Auswahl eines Übersiedlungsunternehmens.
Die Umzugskostenunterstützung wird mit dem ersten Gehalt angewiesen.
Da Sie als Universitätsprofessor*in in einem Arbeitsverhältnis zur Universität Wien stehen, zählt diese Umzugskostenunterstützung zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und unterliegt daher grundsätzlich dem Lohnsteuerabzug.
Antrag auf Veranlagung
Es besteht die Möglichkeit, innerhalb von 5 Jahren ab Ende des Veranlagungszeitraumes bei Ihrem zuständigen Finanzamt (abhängig von Ihrem Wohnbezirk) einen Antrag auf Veranlagung zu stellen. Im Rahmen dieses Antrags können u.a. die Übersiedlungskosten grundsätzlich als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Hinweis: Voraussetzungen und Erläuterungen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt zur Mobilitätsprämie. Detailfragen sollten mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater abgeklärt werden.
Tipp!
Bewahren Sie jedenfalls die Rechnungen betreffend die Übersiedlungskosten auf! Diese müssen Sie im Falle der Aufforderung durch das Finanzamt vorlegen können.