Geräteanschaffungen
Die Universität Wien als öffentlicher Auftraggeber hat bei ihren Anschaffungen die Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes (BVerG) anzuwenden. Diese beinhalten, dass ab einem Anschaffungswert von EUR 40.000 bestimmte Formalkriterien im Vergabeverfahren eingehalten werden müssen.
Vergabeverfahren gem. BVerG werden für die gesamte Universität Wien von der Dienstleistungseinrichtung Raum- und Ressourcenmanagement durchgeführt.
Wenn Sie als Universitätsprofessor*in also aus Ihrer Berufungszusage ein Gerät kaufen möchten, berät Sie die Dienstleistungseinrichtung Raum- und Ressourcenmanagement gerne über alle einzuhaltenden Bestimmungen, bei der Wahl des Vergabeverfahrens und führt für Sie die Ausschreibung durch.
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