Sozialversicherung

Als Arbeitnehmer*in werden Sie automatisch von der Universität Wien mit dem Tag Ihres Arbeitsbeginns (lt. Arbeitsvertrag) sozialversichert. Dies beinhaltet:

 

Kranken- und Unfallversicherung

Als Arbeitnehmer*in unterliegen Sie der Versicherungspflicht in der Kranken- und Unfallversicherung nach dem Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz und werden daher  bei der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) angemeldet.

Ihre Angehörigen (Ehegatt*in, Kinder, etc.) werden nicht automatisch mitversichert. Sie müssen dies als Arbeitnehmer*in  separat beantragen.

 

Versicherungsschutz für Angehörige:  

Ehegatt*in                                                                               Informationen       

eingetragene Partner*in

geschiedene Ehegatt*in /
frühere eingetragene Partner*in

Kind/Kindern

Eltern

Haushaltsführer*in
(= Person aus der Familie, die unentgeltlich den Haushalt führt)

 

Pensionsversicherung

Die Versicherungspflicht in der Pensionsversicherung richtet sich nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz. 

Zusätzlich wurde an der Universität Wien eine Betriebsvereinbarung betreffend die Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenvorsorge abgeschlossen.

 

Weiterführende Informationen: