Betriebliche Mitarbeitervorsorgekasse - Abfertigung Neu
Das System der „Abfertigung Neu“ ermöglicht Arbeitnehmer*innen und wie Arbeitgebern nicht nur einen unverfallbaren Anspruch auf eine Abfertigung, sondern kann auch wahlweise als Zusatzpension zur Absicherung im Alter verwendet werden.
Da es sich dabei um eine betriebliche Vorsorge handelt, brauchen dafür keine privaten Mittel aufgewendet zu werden. Das Modell der Abfertigung Neu ist daher ein entscheidender Schritt zur Stärkung der Altersvorsorge.
Einzahlung durch den Arbeitgeber
Der Arbeitgeber leistet für alle Arbeitnehmer*inenn nach dem ersten Monat monatlich eine Zahlung in der Höhe von 1,53% der Bruttolohnsumme an die gewählte Mitarbeitervorsorgekasse (derzeit Valida Vorsorge Management); der Prozentsatz ist gesetzlich geregelt. Für alle Arbeitnehmer*innen ist dieser Betrag bis zur gesetzlichen Höhe von 1,53 % des monatlichen Bruttoentgeltes steuerfrei.
Jährlich wird ein Kontoauszug von der Vorsorgekasse direkt an die Arbeitnehmer*innen übermittelt.
Weiterführende Informationen
- FAQ-Seite zu Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorge (der Valida)