Universitätsgesetz 2002
Die Grundsätze und Aufgaben der Universitäten Österreichs werden vom Universitätsgesetz 2002 (UG 2002) geregelt.
Für Ihre Tätigkeit als Universitätsprofessor*in sind folgende Bestimmungen im Universitätsgesetz 2002 von besonderer Bedeutung (Auszug):
• § 97 Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren
• § 26 Forschungsförderung und Auftragsforschung
• § 27 Vollmachten
