Universitätsgesetz 2002

Die Grundsätze und Aufgaben der Universitäten Österreichs werden vom Universitätsgesetz 2002 (UG 2002) geregelt. 

Für Ihre Tätigkeit als Universitätsprofessor*in sind folgende Bestimmungen im Universitätsgesetz 2002 von besonderer Bedeutung (Auszug):

 

 •  § 97 Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren  
 •  § 26 Forschungsförderung und Auftragsforschung
 •  § 27 Vollmachten

 

Weiterführende Informationen