Sozialversicherung
Als Arbeitnehmer*in werden Sie automatisch von der Universität Wien mit dem Tag Ihres Arbeitsbeginns (lt. Arbeitsvertrag) sozialversichert.
Dies beinhaltet:
Kranken- und Unfallversicherung
Als Arbeitnehmer*in unterliegen Sie der Versicherungspflicht in der Kranken- und Unfallversicherung nach dem Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz und werden daher bei der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) angemeldet.
Hinweis: Ihre Angehörigen (Ehegatt*in, Kinder, etc.) werden nicht automatisch mitversichert. Sie müssen dies als Arbeitnehmer*in separat beantragen.
Pensionsversicherung
Die Versicherungspflicht in der Pensionsversicherung richtet sich nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz.
Zusätzlich wurde an der Universität Wien eine Betriebsvereinbarung betreffend die Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenvorsorge abgeschlossen.
Weiterführende Informationen:
