Sozialversicherung

Als Arbeitnehmer*in werden Sie automatisch von der Universität Wien mit dem Tag Ihres Arbeitsbeginns (lt. Arbeitsvertrag) sozialversichert.

Dies beinhaltet:

Kranken- und Unfallversicherung

Als Arbeitnehmer*in unterliegen Sie der Versicherungspflicht in der Kranken- und Unfallversicherung nach dem Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz und werden daher  bei der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) angemeldet.

Hinweis: Ihre Angehörigen (Ehegatt*in, Kinder, etc.) werden nicht automatisch mitversichert. Sie müssen dies als Arbeitnehmer*in  separat beantragen.

 

Pensionsversicherung

Die Versicherungspflicht in der Pensionsversicherung richtet sich nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz. 

Zusätzlich wurde an der Universität Wien eine Betriebsvereinbarung betreffend die Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenvorsorge abgeschlossen.

 

Weiterführende Informationen: