Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer*innen der Universitäten
Im Kollektivvertrag dient als einheitliche Rechtsgrundlage für alle an österreichischen Universitäten beschäftigten Arbeitnehmer*innen und regelt bestimmte Mindeststandards (z.B. Regelungen über Mindestgehälter, verbesserte Kündigungsfristen sowie eine Altersversorgung im Rahmen einer Pensionskasse).
In ihm werden Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer*innen geregelt.
Der Kollektivvertrag gilt automatisch für alle Arbeitnehmer*innen, die an der Universität Wien neu in ein Arbeitsverhältnis aufgenommen werden.
Für Ihre Tätigkeit als Universitätsprofessor*in besonders relevante Bestimmungen sind:
• § 25 Universitätsprofessor*in
• § 71 Pensionskassenzusage
• § 72 Leistungen
• § 73 Beiträge der Universität
• § 74 Beiträge der Arbeitnehmer*innen
• § 75 Unverfallbarkeit
Weiterführende Informationen
