Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer*innen der Universitäten

Im Kollektivvertrag dient als einheitliche Rechtsgrundlage für alle an österreichischen Universitäten beschäftigten Arbeitnehmer*innen und regelt bestimmte Mindeststandards (z.B. Regelungen über Mindestgehälter, verbesserte Kündigungsfristen sowie eine Altersversorgung im Rahmen einer Pensionskasse).

In ihm werden Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer*innen geregelt.

Der Kollektivvertrag gilt automatisch für alle Arbeitnehmer*innen, die an der Universität Wien neu in ein Arbeitsverhältnis aufgenommen werden.
 

Für Ihre Tätigkeit als Universitätsprofessor*in besonders relevante Bestimmungen sind:

 • § 25 Universitätsprofessor*in
 • § 71 Pensionskassenzusage
 • § 72 Leistungen
 • § 73 Beiträge der Universität
 • § 74 Beiträge der Arbeitnehmer*innen
 • § 75 Unverfallbarkeit