Mittelverwendung

Autonome Verfügung über die zugesagte Ausstattung

Um Ihre Berufungszusage sowie deren Verwendung im Detail verfolgen zu können, wird eine eigene Kostenstelle in der Finanzbuchhaltung für Sie eingerichtet, über die die buchhalterische Abwicklung der Ausstattung erfolgt. 

Als Universitätsprofessor*in sind Sie für diese Kostenstelle zeichnungsberechtigt und können autonom über die Ihnen zugesagten Mittel verfügen. Gleichzeitig erhalten Sie einen Online-Zugang zur Finanzbuchhaltung, um sich über den Verbrauch der Mittel jederzeit informieren zu können.

Hinweis: Bei Bedarf können entsprechende Berichte auch automatisiert per E-Mail an Sie versendet werden.

 

Flexibilität in der Mittelverwendung

In der Berufungszusage wird üblicherweise ein Zeitrahmen für die Verwendung der Mittel fixiert. Da in der Praxis Verzögerungen (beispielsweise in der Geräteanschaffung) auftreten können, besteht generell die Möglichkeit, nicht verwendete Mittel von einem Jahr auf das nächste zu übertragen, sodass während der Laufzeit der Ausstattungszusage kein Mittelverfall eintritt.

Analog besteht die Möglichkeit eines Übertrags zwischen den einzelnen Kategorien der Berufungszusage (beispielsweise zwischen Investitions- und Sachmitteln). Dadurch soll ein höchstmögliches Ausmaß an Flexibilität in der Verwendung der Berufungsmittel ermöglicht werden.

 

Kontakt

  • N.N.