Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer*innen der Universitäten

Im Kollektivvertrag werden Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer*innen geregelt.

Er dient als einheitliche Rechtsgrundlage für alle an österreichischen Universitäten beschäftigten Arbeitnehmer*innen und
regelt bestimmte Mindeststandards (z.B. Regelungen über Mindestgehälter, verbesserte Kündigungsfristen sowie eine Altersversorgung im Rahmen einer Pensionskasse).

Der Kollektivvertrag gilt automatisch für alle Arbeitnehmer*innen, die an der Universität Wien neu in ein Arbeitsverhältnis aufgenommen werden.

Für Ihre Tätigkeit als Universitätsprofessor*in besonders relevante Bestimmungen sind:

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Weiterführende Informationen